Hi ihr Lieben!
Ich habe mir kürzlich eine MicroSD Speicherkarte für mein Handy bestellen wollen und als meine Bestellung antraf und ich das Ding dann auch noch voller Vorfreude aufgerissen hab, fällt mir auf, dass ich in geistiger Umnachtung wohl das fehlende "Micro" bei meiner SD-Karte nicht bemerkt hab.
Jetzt bin ich stolzer Besitzer einer "Transcend SDHC 8GB Class6" Karte, aber kann nix damit anfangen -.-
http://www.amazon.de/s/ref=nb_ss?__mk_d ... nd&x=0&y=0
Da ich ja auch so schlau war erstmal die Packung aufzureißen und dann die Fragen zu stellen, hab ich wohl jegliche Chance auf Rückgabe vertan.
Daher wollte ich jetzt mal fragen ob nich REIN ZUFÄLLIG einer von euch eine solche Karte brauchen könnte.
Würde da natürlich auch mit ein paar Euro Nachlass entgegenkommen!
Würde mich freuen wenn sich einer meldet, einfach hier im Forum schreiben, oder PN!
Grüße Tim
Speicherkarte 8 GB SDHC zu verkaufen!
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- Urwolf
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Re: Speicherkarte 8 GB SDHC zu verkaufen!
Tach, ich weiss ja nciht wo du lebst. Aber wenn ich mal von Deutschland ausgehe, hast du ein 14tägiges Rückgaberecht beim Verbrauchsgüterkauf im Fernabsatzgeschäft: kurz Internet oder Telefon/fax.
Bei Schäden an der Verpackung musst du eventuell, wenn sie ganz krass sind und das in den AGB deines Versandhandels so steht, ein bisschen Wertersatz leisten.
Argumentiert werden kann auch immer gut damit, dass die 14 Tage dazu gebraucht werden dürfen, um die Ware zu testen, und das dies nicht ohne Beschädigung der Folie geht.
Es sei denn es handelt sich um einen beschriebenen Chip, da das dann unter Software fällt, was generell nicht zurückgeschickt werden kann (mit Ausnahmen).
Nur mal so am Rande aus der dunklen Juristenecke. Ausschlüsse der Rückgabe wegen Verletzung der Verpackung sind unwirksam.
Jürgen
Bei Schäden an der Verpackung musst du eventuell, wenn sie ganz krass sind und das in den AGB deines Versandhandels so steht, ein bisschen Wertersatz leisten.
Argumentiert werden kann auch immer gut damit, dass die 14 Tage dazu gebraucht werden dürfen, um die Ware zu testen, und das dies nicht ohne Beschädigung der Folie geht.
Es sei denn es handelt sich um einen beschriebenen Chip, da das dann unter Software fällt, was generell nicht zurückgeschickt werden kann (mit Ausnahmen).
Nur mal so am Rande aus der dunklen Juristenecke. Ausschlüsse der Rückgabe wegen Verletzung der Verpackung sind unwirksam.
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Nicht weil es schwierig ist, wagen wir es nicht; sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwierig.
Denn:
Wer nicht wagt, wird nie gewinnen.
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- Morakhis
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Re: Speicherkarte 8 GB SDHC zu verkaufen!
Na da bin ich ja mal froh, dass wir hier Rechtskundige Leute im Rudel haben, die einem sowas mal lockerflockig ausm Ärmel schütteln! ;D
Ich war halt der festen Überzeugung das geht net. :>
Jaja wie war das "Fragen Sie lieber jemanden der sich mit sowas auskennt - Jürgen!" ^^
Vielen Dank dir!
Ich war halt der festen Überzeugung das geht net. :>
Jaja wie war das "Fragen Sie lieber jemanden der sich mit sowas auskennt - Jürgen!" ^^
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